Ablauf der Behandlung
Meine Behandlung umfasst eine ausführliche Erhebung ihrer Krankengeschichte, um einen ersten Eindruck von Lokalisation und Intensität ihrer Beschwerden zu bekommen und mögliche Kontraindikationen auszuschließen. Neben Operationen oder Unfällen in jüngerer Vergangenheit können auch Stress, Alltagsgewohnheiten oder weit in der Vergangenheit liegende Ereignisse die Ursache ihrer aktuellen Probleme sein.
Anschließend erfolgt eine gründliche Untersuchung des gesamten Körpers, um die ursächliche Dysfunktion zu finden. Da alle Bereiche des Körpers über Faszien verbunden sind, kann diese auch entfernt von dem eigentlichen Problem liegen.
Aufgrund dieser Untersuchung erfolgt die Behandlung mittels osteopathischer Techniken. Nach der Behandlung braucht der Körper einige Tage Zeit, um auf die Therapie zu reagieren. Hier ist es wichtig sich zu bewegen und viel zu trinken. Eventuell gebe ich Ihnen auch noch unterstützend die ein oder andere Therapieempfehlung oder Übung mit, damit sie selbst ihre Beschwerden beeinflussen können.
Je nach Beschwerdebild kann eine Behandlung ausreichen oder es können auch mehrere Behandlungen nötig sein.
Kosten & Erstattung
Die Behandlung dauert in der Regel 45 – 60 Minuten, wobei sie für einen Ersttermin mindestens 60 Minuten einplanen sollten.
Osteopathie ist eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten für Selbstzahler betragen pauschal 85€. Für Privat / Beihilfeversicherte orientiere ich mich für meine Rechnungserstellung am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Dabei ist die Abrechnungssumme abhängig von den angewendeten Therapieverfahren und die Endsumme liegt meist etwas höher als die Selbstzahlerpauschale. Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern nach GebüH und können nicht zur Erstattung bei der der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe eingereicht werden.
Der Rechnungsbetrag wird nach der Behandlung fällig unabhängig davon, ob ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung ganz oder teilweise übernimmt. Eine Zahlung ist entweder in bar oder per Banküberweisung möglich. In beiden Fällen erhalten Sie eine Rechnung, die sie dann bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können.
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktiker und/oder Osteopathie. Auch über die Beihilfe oder Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen bezuschussen, können Sie einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Seit 2012 beteiligen sich in Deutschland auch fast 90 gesetzliche Krankenkassen in unterschiedlichem Umfang an den Kosten für eine osteopathische Behandlung, sofern der Therapeut 1350 Unterrichtseinheiten nachweisen kann und Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie ist. Aufgrund meiner Ausbildung und der Zertifizierung durch den Verband Freier Osteopathen (VFO) erfülle ich grundsätzlich diese Voraussetzungen. In der Regel brauchen Sie aber zusätzlich eine ärztliche Verordnung. Unter folgendem Link finden sie weitere Informationen welche gesetzlichen Krankenkassen unter welchen Bedingungen die Behandlung bezuschussen. Im Zweifelsfall sollten sie aber die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse im Vorfeld persönlich klären.